Ruhestand-Kompakt – was Seniorinnen und Senioren wissen sollten

10.07.2018
Die Broschüre erhalten VBE-Mitglieder über den VBE-Verlag.
Mit seiner Broschüre möchte der VBE Landesverband NRW den Ruheständlern und denen, die es bald werden, eine jährliche Dienstleistung anbieten, die vielfältige Informationen und Hinweise u. a. rund um die Themen Beamtenversorgung, Versetzung in den Ruhestand, Beihilfe sowie Steuer- und Rentenrecht gibt. Die Broschüre erscheint einmal jährlich aktualisiert für VBE-Mitglieder.
 
Inhalt: Ruhestand Kompakt:
  • Möglichkeiten der Zurruhesetzung
  • Pensionsanspruch und Höhe der Versorgung
  • Möglichkeiten des Rentenerhalts
  • Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst durch Beurlaubung oder Freistellung
  • Änderungen in Krankenkasse und Beihilfe beim Eintritt in den Ruhestand
  • Steuerliche Behandlung von Pensionen und Renten
  • Nebentätigkeit
  • Versorgungsausgleich
  • Versorgung beim Tod eines Ehepartners/einer Ehepartnerin
  • Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit
 
Gute Gründe, auch im Ruhestand Mitglied im VBE zu bleiben!
  • Aktuelle und regelmäßige Informationen über bildungspolitische, schulrechtliche und tarifpolitische Fragen auf Landesebene
  • Erhalt der Zeitschrift „Schule heute“ (Zeitschrift des VBE-Landesverbandes) und der Zeitschrift des DBB NRW „NRW Magazin“ (als Beilage zu „Schule heute“)
  • Juristische Beratung und Bewilligung von Rechtsschutz durch die Rechtsabteilung des Verbandes
  • Freizeit-Unfallversicherung (im Mitgliedsbeitrag enthalten)
  • Teilnahme an besonderen Informationsveranstaltungen, VBE-Workshops und VBE-Seminaren
  • Kontakte mit engagierten Kolleginnen und Kollegen auf Kreis-, Stadt-, Bezirks- und Landesebene
  • Kompetente Beratung in den Stadt- und Kreisverbänden
  • Kostenloser Erhalt des VBE-Ratgebers „Ruhestand-Kompakt – was Seniorinnen und Senioren wissen sollten“ und des VBE-Tischkalenders
  • Nutzung weiterer Angebote für Mitglieder des VBE
    – dbb Vorsorgewerk
    – dbb Vorteilswelt
    – VBE Bildungswerk
    – VBE Verlag
  • Steuerliche Berücksichtigung Ihres Mitgliederbeitrags
 
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